Unfallversicherung
Firmenkunde
Unfallversicherung UVG
Was bietet die Unfallversicherung?
Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung. Sie hilft mit ihren Leistungen, den gesundheitlichen und finanziellen Schaden wiedergutzumachen, wenn Versicherte verunfallen oder beruflich erkranken.
Wer ist versichert?
Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Sofern sie für mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist sie auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Versicherer / Aufsicht
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), private Versicherer oder öffentliche Unfallversicherungskassen und Krankenkassen führen je nach Versichertenkategorie die Unfallversicherung durch.
Leistungen
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sieht als Versicherungsleistungen einerseits Pflegeleistungen und Kostenvergütungen und andererseits Geldleistungen vor.
Prämien
Der Arbeitgeber bezahlt die Prämie für Berufsunfälle, der Arbeitnehmer diejenige für Nichtberufsunfälle. Die Prämien sind unterschiedlich hoch, je nach Einkommen und Art des Betriebes.
Internationale Abkommen
Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Die Schweiz hat zudem verschiedene Übereinkommen ratifiziert, die von internationalen Organisationen zu bestimmten Aspekten des sozialen Schutzes erarbeitet worden sind.
Vorteile der Ergänzung zur obligatrorischen Unfallversicherung auf einen Blick
Wie bei der Krankenkasse gibt es auch beim UVG Zusatzversicherung, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen:
Mögliche Zusatzversicherungen
Deckung des Lohnausfalls über den UVG-Höchstlohn von CHF 148‘200
Übernahme der Kosten in der privaten oder halbprivaten Abteilung von Spitälern auf der ganzen Welt
Deckung von Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerungen, die wegen Grobfahrlässigkeit oder Wagnis in der obligatorischen Unfallversicherung vorgenommen wurden
Übernahme der Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit und wahlweise Heilungskosten, infolge früherer nicht versicherten Unfälle
Zusätzliche Leistungen bei Invalidität und Tod
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