Die wichtigsten Unterschiede der GmbH zur AG
Firmenkunde
Die wichtigsten Unterschiede der GmbH zur AG
Die Unterschiede liegen in verschiedensten Bereichen, vor allem auch in der Höhe des Mindestkapitals und der Geschäftsführung.
Die Unterschiede der GmbH zur AG sind hauptsächlich folgende
Mindestkapital und Mindesteinzahlung
Bei einer GmbH beträgt das Stammkapital mind. CHF 20’000; dieses muss voll liberiert sein. Bei einer AG beträgt das Aktienkapital mind. CHF 100’000; davon müssen aber nur CHF 50’000 liberiert sein. Das höhere Mindestkapital der AG wirkt sich besser auf die Kreditwürdigkeit und die Kapitalbeschaffung aus.
Mindestnennwert der Stammanteile/Aktien
Der Nennwert der Stammanteile muss bei der GmbH mindestens CHF 100 betragen. Bei der AG muss der Nennwert einer Aktie mindestens 1 Rappen betragen. Die AG verfügt über einen grösseren Spielraum bei der Mittelbeschaffung, weil sie unter anderem die reine finanzielle Beteiligung an der Gesellschaft zulässt. Es bestehen neben der Liberierungspflicht keine weiteren Pflichten der Aktionäre.
Bei der GmbH besteht die Möglichkeit, statutarisch eine beschränkte Nachschusspflicht festzulegen.
Die GmbH ist im Gegensatz zur AG nicht kapitalmarktfähig. Die GmbH kennt nur die ordentliche Kapitalerhöhung.
Unterschiedliche Regelung der Geschäftsführung: Die GmbH folgt dem Prinzip der Selbstorganschaft; bei der AG besteht eine Kompetenzvermutung zugunsten des Verwaltungsrates.
Fehlende Anonymität bei der GmbH
Die Gesellschafter sind mit Name, Wohnsitz und Nennwert ihrer Stammanteile im Handelsregister publiziert. Die Übertragung der Mitgliedschaft ist unterschiedlich ausgestaltet (Form, Zustimmung). Austritt und Ausschluss sind unterschiedlich geregelt. Die AG ist diesbezüglich etwas flexibler als die GmbH.

Die Vorteile der GmbH
Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt. Die GmbH ist für Handel, Dienstleistung und Produktionsgewerbe geeignet, aber auch für freiberufliche, künstlerische oder wissenschaftliche Zwecke. Die Personalkosten reduzieren den, von der GmbH zu versteuernden Gewinn.
Für wen ist eine AG geeignet?
Die AG ist geeignet für Finanzintensive Gründungen, bei denen das Haftungsrisiko begrenzt werden soll und die viel Eigenkapital benötigen. Art und Anzahl der Gesellschafter/Aktionäre: Mindestens ein Aktionär (Ein-Personen-AG).
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